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Report Waffenschrank mit Sicherheitsstufe A/B

Risiko der alten Sicherheitsstufen Waffenschrank A/B

Wie lange wird die Sicherheitsstufe A und B noch toleriert?

Hintergrund:

Die Normen wurden europa-einheitlich gemacht. Die deutsche Bauvorschrift wie im VDMA Einheitsblatt 24992 stammt aus dem Jahr 1995 und wurde mit Wirkung zum 31.12.2003 zurückgezogen.

Der Gesetzgeber hat jedoch für alle Schränke dieser Sicherheitsstufe Bestandsschutz eingeräumt.

Waffenschrank VDMA A/BGewitzt wie wir nun mal sind, bauen bis heute in- und ausländischen Schlossereien - Waffenschränke mit der Bezeichnung A bzw. B nach „VDMA 24992 Stand Mai 1995“ . Das war vom Gesetzgeber vermutlich nicht geplant. Seit Ende 2003 prüft nämlich niemand mehr die Einhaltung der Bau-Vorschrift.

Viele Landratsämter und Polizeidiensstellen empfehlen dringend, nur noch Schränke nach neuer Norm zu kaufen. Im Anschreiben wird dies wie folgt formuliert:
(Auszug aus dem Schreiben der Waffenbehörde vom April 2009)

Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 die nach dem 31.12.2003 erworben wurden ggf. nicht den den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechts entsprechen. Die Beweislast, dass ein konkretes Behältnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht trägt der Waffenbesitzer.

Ich könnte mit vorstellen, dass es sich ähnlich entwickelt, wie bei den BTM – Schränken (Betäubungsmittelaufbewahrung) für Apotheken, Krankenhäusern usw.
Im Zuge der Neurdnung wurde ebenfalls die neuen Euro-Normen festgelegt.
Für "A" und „B“ Schränke wurde ebenfalls Bestandsschutz eingräumt.
Heute ist es so, dass nur noch A und B Schränke anerkannt werden, welche nachweislich vor dem 31.12.2003 angeschafft wurden. Wohlgemerkt alle neu angeschafften Schränke müssen der neuen Euro-Norm entsprechen.

Der politische Wille, möglichst wenig Waffen in "privater Hand" ist offensichtlich. Ich vermute, dass vor der Bundestagswahl keine entsprechende Ausführungsbestimmung mehr kommt. Ob Sie für die Zukunft das Risiko eingehen, muss jeder für sich entscheiden.
Unsere Alternativen mit zusätzlichem gültigem EU-Prüfzertifikat sind kaum teurer.

Das die gleiche Problmatik tritt bei den sog. Jägerschränken auf. Diese Schränke entsprechen der Sicherheitsstufe A und haben darüber hinaus ein Innenfach welches den Anforderungen der Sicherheitsstufe B entspricht. Darin können bis zu 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden. Munition darf nur im Innenfach B gelagert sein. Das Risiko wie oben beschrieben ist das gleiche.

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Der politische Wille scheint klar:
„Möglichst wenig Schusswaffen in privater Hand“. Es ist kaum damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber vor der nächsten Wahl das Waffengesetz verschärft. Sicher ist jedoch, dass die Möglichkeiten des vorhanden Gesetzes voll ausgeschöpft werden sollen. Der Verdacht der Unzuverlässigkeit kann schnell, auch bei geringen Verstößen, zum Verlust der waffenrchtlichen Erlaubnisse führen.

Hier ein Zeitungsbericht vom 30. April 2009

Waffengesetz
(Quelle Stuttgarter Zeitung)

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Auszug aus dem Waffengesetz (§36)

Download von §36 (Aufbewahrung) als PDF-Datei.

Empfehlungen des LKA BW

zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschraenken als PDF-Datei.